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   BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23   

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https://dejure.org/2023,25137
BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23 (https://dejure.org/2023,25137)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2023 - 5 StR 244/23 (https://dejure.org/2023,25137)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2023 - 5 StR 244/23 (https://dejure.org/2023,25137)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 335
  • StV 2024, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23
    Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21; Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 457/18

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil: mehrstufige Prüfung,

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23
    Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21; Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18).
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 366/22

    Schuldunfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Beurteilungsgrundlage: konkretes

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruhte, was im Urteil umfassend und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzustellen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22, NStZ-RR 2023, 72 f.; vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 331/20; vom 7. April 2020 - 4 StR 48/20).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegung:

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23
    Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21; Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18).
  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 48/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruhte, was im Urteil umfassend und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzustellen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22, NStZ-RR 2023, 72 f.; vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 331/20; vom 7. April 2020 - 4 StR 48/20).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 331/20

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruhte, was im Urteil umfassend und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzustellen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22, NStZ-RR 2023, 72 f.; vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 331/20; vom 7. April 2020 - 4 StR 48/20).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung des Schwurgerichts; Beurteilung der

    Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723; vom 16. August 2023 - 5 StR 244/23, NStZ-RR 2023, 335; vom 28. Februar 2023 - 4 StR 491/22, NStZ-RR 2023, 271).
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